BSK Bausicherheit
发布时间:2026-09-22 | 浏览:1
Leistungen in der Übersicht
Schnell und effizient.
Wir holen für Ihr Bauvorhaben die Offerte ein, sorgen für eine korrekte Ausschreibung und übernehmen für Sie die gesamte Projektleitung und Steuerung.
Analyse der Planungen während der Vor-, Entwurfs- und Werkphase in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsrisiken.
Gemeinsame Vorausplanung vor Projektübernahme.
Die BSK bürgt für Ihre Sicherheit am Bauprojekt.
Beratung in sämtlichen Sicherheitsfragen.
Persönliche und individuelle Beratung vor Ort.
Überprüfung der Einhaltung von Vorgaben des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, sowie des SiGe Planes aller Beteiligten vor Ort.
Unsere Projekte
Wolfgang Günter
Das BauKG verpflichtet den Bauherrn zur Koordinierung während der Vorbereitung sowie der Durchführung von Bauarbeiten und soll dadurch die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer auf Baustellen erhöhen.
Sofern Sie nicht die Voraussetzungen nach BauKG § 3 Abs. 3 erfüllen (Ausbildung, Berufserfahrung), sind Sie als Bauherr verpflichtet, einen Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase und einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu bestellen. Die Funktion des Planungs- und Baustellenkoordinators kann von ein und derselben Person wahrgenommen werden.
Dieses Bundesgesetz soll Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer auf Baustellen durch die Koordinierung bei der Planung und Auftragsvergabe sowie der Durchführung von Bauarbeiten gewährleisten.
Die Bestellung des Planungskoordinators hat zu Beginn der Planungsarbeiten zu erfolgen. Die Bestellung des Baustellenkoordinators hat spätestens bei Auftragsvergabe zu erfolgen. In Katastrophenfällen hat die Bestellung spätestens am Tag des Arbeitsbeginns zu erfolgen.
Jede gemäß BauKG verantwortliche Person kann bei Verletzung dieses Bundesgesetzes mit Geldstrafen bis zu € 7.260,- (im Wiederholungsfall bis zu € 14.530,-) belangt werden.
Immer, wenn eine Vorankündigung zu machen ist oder wenn Arbeiten mit besonderen Gefahren gemäß BauKG § 7 zu verrichten sind.
Erreichbar von 09:00 – 19:00
Pongartgasse 6 | 6850 Dornbirn | Vorarlberg | Österreich
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Montag – Freitag 09:00 – 17:00
Telefon: +436644206610
Email: bsk@bsk.at
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